Elektrodenkontaktspray ist ein selbsterklärendes Medizinprodukt und bedarf keiner Einweisung.1 Die Anwendung von Elektrodenkontaktspray darf nur von Personen erfolgen, welche die erforderliche Ausbildung (z. B. Ärzte) und Erfahrung besitzen. Der Anwender ist für seine eigene Qualifikation verantwortlich.2 Die auf den Anwender abgestellten Hygienevorschriften sind zu beachten.
Das Umfüllen von Elektrodenkontaktspray aus 2 L bzw. 5 L Gebinden in Kleingebinde von 250 mL darf nur unter Beachtung nachfolgend aufgeführter hygienischer Anforderungen durchgeführt werden:
Der Anwender trägt nach Handdesinfektion Einmalhandschuhe und verwendet vom Hersteller mitgelieferte Kleingebinde. Die Umfüllung muss chargenrein erfolgen, damit auch die eindeutige Rückverfolgbarkeit gegeben ist. Nach Entleerung des Großgebindes sind die ebenfalls entleerten Kleingebinde zu entsorgen.
Vor der Anwendung ist der ordnungsgemäße Zustand des Elektrodenkontaktsprays festzustellen.3
Elektrodenkontaktspray darf nicht angewendet werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die Sicherheit und Gesundheit der Patienten, der Anwender oder Dritter bei sachgemäßer Anwendung und Zweckbestimmung entsprechender Verwendung, über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften vertretbares Maß hinausgehend gefährdet ist.4
Elektrodenkontaktspray mit abgelaufenem Verfalldatum darf nicht mehr angewendet werden.5
Medizinprodukte dürfen nicht angewendet werden, wenn sie Mängel aufweisen, durch die Patienten, Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können.6
Rev. 08/2026
1 §4 Abs. 3 MPBetreibV
2 §4 Abs. 2 MPBetreibV
3 §4 Abs. 6 MPBetreibV
4 §12 Abs. 1 Nr. 1 MPDG
5 §12 Abs. 1 Nr. 2 MPDG
6 §11 MPDG
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